Allgemeine Geschäftsbedingungen von LBCnet Translation
I. ÜBERSETZUNGSAUFTRÄGE
| 1. | Umfang der Leistung | ||||||||
| 1.1 | Für den Umfang der Leistung gelten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, die folgenden Bedingungen. | ||||||||
| 1.2 | Der Auftraggeber verpflichtet sich, mitzuteilen, wofür er
die Übersetzung verwenden will, z. B. ob sie
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| 1.3 | Der Auftraggeber darf die Übersetzung nur zu dem angegebenen Zweck verwenden. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Übersetzung für einen anderen Zweck verwendet als den, für den sie in Auftrag gegeben und geliefert wurde, hat der Auftraggeber keinerlei Ansprüche auf Schadenersatz gegen das Übersetzungsbüro, in der Folge Auftragnehmer genannt. | ||||||||
| 1.4 | Wird der Zweck einer Übersetzung dem Auftragnehmer nicht bekannt gegeben, so hat der Auftragnehmer die Übersetzung nach seinem besten Wissen zum Zwecke der Information (siehe Punkt 1.2.1) auszuführen. | ||||||||
| 1.5 | Übersetzungen sind vom Auftragnehmer, so nichts anderes vereinbart ist, in einfacher Ausfertigung schriftlich auf Papier im Format A 4 oder als Fließtext-Datei im Format MS-Word© vorzulegen. | ||||||||
| 1.6 | Ist nichts anderes vereinbart, so gelten für die formale Gestaltung die Regelungen des Punktes 6.3 der DIN 2345 („Übersetzungsaufträge“). | ||||||||
| 1.7 | Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht, muss er dies dem Auftragnehmer bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen dafür, bekannt geben. Dies gilt auch für Sprachvarianten. | ||||||||
| 1.8 | Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortlichkeit des Auftraggebers. | ||||||||
| 1.9 | Der Auftragnehmer hat das Recht, den Auftrag an gleich qualifizierte Dritte weiterzugeben. In diesem Falle bleibt er jedoch ausschließlicher Auftragnehmer. | ||||||||
| 1.10 | Der Name des Auftragnehmers darf nur dann der veröffentlichten Übersetzung beigefügt werden, wenn der gesamte Text von diesem übersetzt wurde bzw. wenn keine Veränderungen vorgenommen wurden, zu denen der Auftragnehmer nicht seine Zustimmung gegeben hat. | ||||||||
| 2. | Honorare | ||||||||
| 2.1 | Die Honorare (Preise) für Übersetzungen bestimmen sich
nach den Tarifen des Auftragnehmers, die für die jeweilige besondere
Art der Übersetzung anzuwenden sind. Übersetzungen werden nach Zeilen des übersetzten Textes berechnet, ausgenommen Dokumente. Letztere werden nach Seiten berechnet. 1 Zeile = 55 Anschläge, 1 Seite = ca. 25 Schreibmaschinenzeilen (DIN A4). Als Mindestpreis wird eine Pauschale von EUR 25,-- zzgl. 20% USt in Rechnung gestellt. |
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| 2.2 | Leistungen, die an Aufwand den Rahmen einer einfachen Textverarbeitung überschreiten, werden nach Vereinbarung verrechnet (z.B. Vorlagen werden in speziellen Dateiformaten geliefert; eine besondere grafische Form, die eigene Software erfordert, wird vom Auftraggeber verlangt). | ||||||||
| 2.3 | Ist nichts anderes vereinbart, so bildet der Zieltext (Ergebnis des Übersetzens) die Berechnungsbasis. | ||||||||
| 2.4 | Wurde ein Kostenvoranschlag abgegeben, so gilt dieser nur dann, wenn er schriftlich erfolgte. | ||||||||
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| 2.5 | Kostenvoranschläge, die ohne Einsicht in die Übersetzungsunterlagen abgegeben werden, gelten nur als unverbindliche Richtlinie. Der Auftraggeber ist auch ohne Information nach Punkt 2.4.2 verpflichtet, sofern vom Auftragnehmer kein neuer Kostenvoranschlag erstellt wird, die tatsächlichen Kosten der Übersetzung nach Punkt 2.1 zu bezahlen. | ||||||||
| 2.6 | Für Express- und Wochenendarbeiten können angemessene Zuschläge verrechnet werden. | ||||||||
| 3. | Lieferung | ||||||||
| 3.1 | Hinsichtlich der Frist für Lieferung der Übersetzung sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des vom Auftragnehmer angenommenen Auftrages, so hat der Auftraggeber dies im vorhinein ausdrücklich bekannt zu geben. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (z.B. Ausgangstexte und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. | ||||||||
| 3.2 | Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Lieferfrist als fixe ausdrücklich vereinbart wurde (siehe Punkt 3.1 erster Absatz) und der Auftraggeber alle Voraussetzungen des Punktes 3.1 zweiter Absatz erfüllt hat. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, davon ausgenommen sind vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden. | ||||||||
| 3.3 | Wenn nichts anderes vereinbart und dies technisch möglich ist, erfolgt die Lieferung per E-Mail. In diesem Fall gilt das Sendeprotokoll von LBCnet Translation als Nachweis für die Lieferung bzw. des Lieferzeitpunktes. Die Lieferverpflichtung von LBCnet Translation ist mit der Lieferung des reinen Fließtextes der Übersetzung erfüllt. Können Texte auf Grund besonderer grafischer Aufbereitung, die die Dateigröße erhöht, nicht per E-Mail geliefert werden, ist LBCnet Translation berechtigt, diese Grafiken zu löschen und reinen Text zu liefern. Das Risiko für etwaige Verzögerungen auf Grund technischer Ursachen trägt ausschließlich der Kunde. | ||||||||
| 3.4 | Die mit der Lieferung (Übermittlung) verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber. | ||||||||
| 3.5 | Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die vom Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Übersetzungsauftrages beim Auftragnehmer. Dieser hat keine Verpflichtung zur Aufbewahrung oder sonstigem Umgang damit. Der Auftragnehmer hat jedoch dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können. | ||||||||
| 4. | Haftung für Mängel (Gewährleistung) | ||||||||
| 4.1 | Sämtliche Mängelrügen wegen der Qualität der Übersetzung sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung (Übergabe zur Post oder Sendedatum der E-Mail) der Übersetzung geltend zu machen. Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden. | ||||||||
| 4.2 | Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nachholung und Gelegenheit dazu zu gewähren. Verweigert er diese, so ist der Auftragnehmer von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist vom Auftragnehmer behoben, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung. | ||||||||
| 4.3 | Wenn der Auftragnehmer die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Bei unwesentlichen Mängeln besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht. | ||||||||
| 4.4 | Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung. | ||||||||
| 4.5 | Für Übersetzungen, die für Druckwerke verwendet werden, besteht eine Haftung für Mängel nur dann, wenn der Auftraggeber in seinem Auftrag ausdrücklich schriftlich bekannt gibt, dass er beabsichtigt, den Text zu veröffentlichen und wenn dem Auftragnehmer Korrekturfahnen vorgelegt werden (Autorkorrektur) bis einschließlich jener Fassung des Textes, nach der keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden. In diesem Fall ist dem Auftragnehmer ein angemessener Kostenersatz für die Korrektur bzw. ein vom Auftragnehmer in Rechnung zu stellendes angemessenes Stundenhonorar zu bezahlen. | ||||||||
| 4.6 | Für die Übersetzung von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen besteht keinerlei Mängelhaftung. Dies gilt auch für Überprüfungen von Übersetzungen nach Punkt 2.9 und 5.5. | ||||||||
| 4.7 | Stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen Termini) etc. werden nicht als Übersetzungsmängel anerkannt. | ||||||||
| 4.8 | Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, besteht keinerlei Mängelhaftung. | ||||||||
| 4.9 | Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird dem Auftraggeber empfohlen, die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem besonderen Blatt in lateinischer Blockschrift vorzunehmen. Dies gilt auch für unleserliche Namen und Zahlen in Geburtsurkunden oder sonstigen Dokumenten. | ||||||||
| 4.10 | Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Manuskript. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen wird keine Haftung übernommen. | ||||||||
| 4.11 | Für vom Auftraggeber beigestellte Manuskripte, Originale und dergleichen haftet der Auftragnehmer, sofern diese nicht mit der Lieferung dem Auftraggeber zurückgegeben werden, als Verwahrer im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht. Für die Rückerstattung gilt Punkt 3.5 sinngemäß. | ||||||||
| 4.12 | Für die Bereitstellung von Übersetzern wird keinerlei Haftung übernommen, ausgenommen für bei der Auswahl vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. | ||||||||
| 4.13 | Für Korrekturleistungen nach Punkt 2.9 wird keine Haftung übernommen, wenn der Ausgangstext nicht zur Verfügung gestellt wird. | ||||||||
| 4.14 | Bei Übermittlung von Übersetzungen mittels Datentransfer (wie E-Mail, Modem usw.) besteht keine Haftung des Auftragnehmers für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Virusübertragungen, Verletzung der Geheimhaltungspflichten), sofern nicht grobes Verschulden des Auftragnehmers vorliegt. |
II. DOLMETSCHAUFTRÄGE
| 1. | Zusammenstellung von Dolmetschteams |
| 1.1 | Nach schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber organisiert LBCnet Translation Dolmetschteams für die Veranstaltung des Auftraggebers auf der Grundlage der vom Auftraggeber bekannt gegebenen Anforderungen. |
| 1.2 | Für die Bereitstellung von Dolmetschern wird keinerlei Haftung übernommen, ausgenommen für bei der Auswahl vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. |
| 2. | Pflichten des Auftraggebers |
| 2.1 | Der Auftraggeber ist verpflichtet, LBCnet Translation bereits bei Vertragsabschluss die genauen Anforderungen hinsichtlich der erwünschten Sprachkombinationen, Besetzungsmodalitäten bzw. etwaiger gesonderter, über die für erfahrene Konferenzdolmetscher üblichen Fachkenntnisse hinausgehenden Anforderungen schriftlich mitzuteilen. Etwaige Abänderungen zu einem späteren Zeitpunkt gelten nur bei schriftlicher Gegenbestätigung durch LBCnet Translation. |
| 2.2 | Der Auftraggeber ist des weiteren verpflichtet, LBCnet Translation für jeden Dolmetscher des Teams ausreichend Informationsmaterial und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, da die Qualität der Dolmetschung wesentlich von der Vorbereitung der Dolmetscher und somit von den vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Informationsunterlagen (Vortragsmanuskripte, Referenzmaterial) abhängt, was besonders für während der Veranstaltung verlesene Texte bzw. gezeigte Videos/Filme gilt. Werden von Seiten des Auftraggebers Unterlagen nicht rechtzeitig oder nicht in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt, entbindet dies LBCnet Translation von jeglicher Haftung bezüglich der Qualität der geleisteten Dolmetschung. Wird der LBCnet Translation Referenzmaterial in nicht ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt, so ist LBCnet Translation berechtigt, eine Vervielfältigung desselben selbst vorzunehmen und die Kosten hierfür dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. |
| 3. | Pflichten des Auftragnehmers |
| 3.1 | LBCnet Translation ist als Auftragnehmer verpflichtet, ausschließlich mit erfahrenen, ihr aus der Praxis bekannten Dolmetschern zusammenzuarbeiten. Sie ist bemüht, die Dolmetschteams jeweils nach den Spezialisierungsschwerpunkten der einzelnen Dolmetscher zusammenzustellen. Bei etwaigen Beschwerden des Auftraggebers hinsichtlich der Qualität der Dolmetschung ist dieser verpflichtet, die beanstandeten Mängel konkret und mit Bezug auf den betreffenden Dolmetscher nachzuweisen (etwa an Hand von Tonbändern). Ein Haftungsanspruch bei Qualitätsbemängelungen der Dolmetschung besteht von Seiten des Auftraggebers ausschließlich gegenüber dem einzelnen Mitglied des Dolmetschteams, nicht jedoch gegenüber LBCnet Translation. |
| 3.2 | LBCnet Translation steht dem Auftraggeber vor, während und nach der Konferenz als alleiniger Ansprechpartner bezüglich des Auftrages zur Verfügung und bietet ihre Leistungen entweder als Gesamtpaket oder einzeln an. Es wird darauf verwiesen, dass es Dolmetschern und Übersetzern von LBCnet Translation ausdrücklich vertraglich untersagt ist, mit Auftraggebern LBCnet Translation direkt zusammenzuarbeiten. Kunden von LBCnet Translation erklären sich daher bereit, im Falle eines Verstoßes, an dem sie als Auftraggeber an einen Dolmetscher oder/und Übersetzer der LBCnet Translation beteiligt sind, bei einem Rechtsstreit für LBCnet Translation als Zeugen zu erscheinen. |
| 4. | Dolmetschhonorare |
| 4.1 | Die Honorare für die Dolmetschungen bestimmen sich nach den Tarifen von LBCnet Translation bzw. nach deren schriftlichen Kostenvoranschlägen. |
| 4.2 | Kostenvoranschläge gelten ausschließlich, wenn sie schriftlich erfolgt sind. Andere Kostenvoranschläge gelten nur als unverbindliche Richtlinien. |
| 4.3 | Dolmetschtarife werden im allgemeinen nach Halb- bzw. Ganztagen berechnet. Ein Halbtagessatz umfasst eine maximale Anwesenheitszeit der Dolmetscher am Veranstaltungsort von 4 Stunden, ein Ganztagessatz entweder eine Anwesenheitszeit der Konferenzdolmetscher am Veranstaltungsort von 8 Stunden oder, für den Fall, dass die Konferenz durch lange, im Programm bereits ursprünglich vorgesehene Pausen von mehr als 3 Stunden durchgehend, nicht insgesamt, unterbrochen wird, eine reine Arbeitszeit von 6 Stunden. Darüber hinaus werden Überstundensätze pro Dolmetscher und Stunde in Rechnung gestellt. Die Ganz- bzw. Halbtagessätze sowie die Überstunden werden ab dem vom Veranstalter gewünschten, schriftlich bekannt gegebenen Zeitpunkt, zu dem der/die Dolmetscher am Konferenzort erwartet werden, berechnet. Ein späterer Veranstaltungsbeginn bleibt unberücksichtigt. Begonnene Stunden werden als ganze berechnet. |
| 4.4 | Falls nicht schriftlich anders vereinbart, werden für die Organisation keinerlei Kosten in Rechnung gestellt. Etwaige Spesen und sonstige Kosten werden auf der Grundlage der schriftlichen Vereinbarungen berechnet. Sehen diese Vereinbarungen eine bestimmte Reiseart der Dolmetscher/Technik zum Veranstaltungsort vor und kann diese auf Grund von Umständen, die nicht im Einflussbereich von LBCnet Translation liegen, nicht eingehalten werden (z.B. vereinbarte Anreise mit dem Zug, jedoch Streik der ÖBB), so ist LBCnet Translation berechtigt, die Anreise auf andere Art zu organisieren und die entsprechenden Kosten in Rechnung zu stellen (z.B. stattdessen Anreise mit dem Auto und Verrechnung des amtlichen Kilometergeldes zzgl. etwaig erforderlicher Mautgebühren). Von Seiten des Veranstalters gewünschte Sonderleistungen (z.B. Tonbandaufnahmen oder Veröffentlichung derselben) werden gesondert verrechnet. Der Veranstalter verpflichtet sich, den Dolmetschern während ihrer Arbeit in der Kabine ausreichend Getränke auf seine Kosten zur Verfügung zu stellen. |
| 4.5 | LBCnet Translation bezahlt die Honorare der Dolmetscher frühestens bei Erhalt des gesamten Rechnungsbetrages für die jeweilige Konferenz, schießt diese aber keineswegs vor. |
| 5. | Rücktritt vom Vertrag |
| Tritt der Auftraggeber vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurück,
so hat er bei: a) Rücktritt bis zu zwei Monaten vor Konferenzbeginn 30% b) Rücktritt von zwischen zwei und einem Monat vor Konferenzbeginn 50% c) Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt 100% der im Vertrag vereinbarten Honorare zuzüglich 20% USt zu entrichten. Entstandene Kosten für Fremdleistungen (z.B. bereits gebuchte Flugtickets der Dolmetscher, Hotelbuchungen) sind zuzüglich zu entrichten. |
III. BESTIMMUNGEN FÜR ÜBERSETZUNGS- UND DOLMETSCHAUFTRÄGE
| 1. | Höhere Gewalt |
| 1.1 | Für den Fall der höheren Gewalt hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl den Auftragnehmer als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch dem Auftragnehmer Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu geben. |
| 1.2 | Als höhere Gewalt sind insbesondere anzusehen: Zufall; Arbeitskonflikte; Kriegshandlungen; Bürgerkrieg; Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die nachweislich die Möglichkeit des Auftragnehmers, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen. |
| 2. | Schadenersatz |
| 2.1 | Alle Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht nicht. |
| 2.2 | Hat der Auftragnehmer eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden abgeschlossen, so sind Schadenersatzansprüche mit der Höhe des Betrages begrenzt, den die Versicherung im konkreten Falle ersetzt. |
| 3. | Zahlung |
| 3.1 | Die Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Ausfolgung der Übersetzung in bar oder 14 Tage nach Rechnungsdatum durch Überweisung auf das angegebene Konto zu erfolgen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine angemessene Akontozahlung zu verlangen. Von Privatpersonen und ausländischen Auftraggebern kann die Vorauszahlung der vollständigen Auftragssumme gefordert werden. Ist Abholung vereinbart und wird die Übersetzung vom Auftraggeber nicht zeitgerecht abgeholt, so tritt mit dem Tage der Bereitstellung der Übersetzung zur Abholung die Zahlungspflicht des Auftraggebers ein. |
| 3.2 | Tritt Zahlungsverzug ein, so ist der Auftragnehmer berechtigt, beigestellte Auftragsunterlagen (z.B. zu übersetzende Manuskripte) zurückzubehalten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 2% über dem jeweiligen Zinsfuß der Nationalbank in Anrechnung gebracht. |
| 3.3 | Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten Zahlungsbedingungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeit an den bei ihm liegenden Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde (siehe Punkt 3.1). Ist der Wert der Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Wert der Unterlage krass untergewichtig, so ist eine Rückbehaltung nur bis zum Wert der Zahlungsverpflichtung möglich. Durch die Einstellung der Arbeit erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird der Auftragnehmer in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert. |
| 4. | Verschwiegenheitspflicht |
| Der Auftragnehmer ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass von ihm Beauftragte sich zur Verschwiegenheit verpflichten. Für die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung durch die Beauftragten haftet der Auftragnehmer nicht, ausgenommen bei grobem Verschulden bei der Auswahl des Beauftragten. | |
| 5. | Gerichtsstand |
| Für Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen eines solchen Rechtsverhältnisses und für Rechtsstreitigkeiten aus solchen Vertragsverhältnissen ist für Klagen des Auftragnehmers nach Wahl des Auftragnehmers der Gerichtsstand des Auftragnehmers oder der allgemeine Gerichtsstand des Auftraggebers, für Klagen gegen der Auftragnehmer der allgemeine Gerichtsstand des Auftragnehmers ausschließlich zuständig. Es gilt österreichisches Recht als vereinbart. |








